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Sie haben einen Beruf gelernt. Sie waren schon bei der Anerkennungsberatung. Ihr Berufsabschluss kann in Deutschland anerkannt werden. Sie haben eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung.

Anerkennung oder anerkennen heißt, die zuständige Stelle vergleicht Ihre Ausbildung mit der Ausbildung in Deutschland. Die zuständige Stelle ist die Institution, die für Ihren Beruf verantwortlich ist.

Sie hatten noch kein Gespräch bei der zuständigen Stelle?

Sie können die nächsten Schritte mit der Anerkennungsberatung des Förderprogramms IQ oder der zuständigen Stelle planen.

Sie hatten schon ein Gespräch bei der zuständigen Stelle?

Vielleicht haben Sie schon einen Brief bekommen mit einem Ergebnis der Anerkennung. Das Ergebnis heißt Bescheid.

In Ihrem Bescheid steht das Wort "volle Anerkennung" oder "volle Gleichwertigkeit" - das heißt, Ihr Abschluss ist in Deutschland anerkannt. Herzlichen Glückwunsch!

Informationen zur Arbeitssuche finden Sie weiter unten im Text.

In Ihrem Bescheid steht das Wort "Teilanerkennung" oder "teilweise Gleichwertigkeit" - das heißt, Sie müssen noch einen Kurs machen oder berufliche Erfahrungen sammeln für eine volle Anerkennung. Informieren Sie sich bei der Qualifizierungsberatung des Förderprogramms IQ in Ihrem Bundesland. Das Förderprogramm IQ hat verschiedene Angebote.

Auf dieser Webseite des Förderprogramms IQ können Sie auf Deutsch nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen.

Für die Zeit einer Arbeit für die volle Anerkennung gibt es spezielle Regeln für die Beschäftigungserlaubnis und Ihren Aufenthalt. Informieren Sie sich bei einer Rechtsberatung.

Hier finden Sie Beratungsstellen, wo Sie sich informieren können.

Sie haben noch keinen Bescheid bekommen?

In den meisten Berufen können Sie auch ohne Bescheid eine Arbeit suchen, weil eine Anerkennung nicht gesetzlich notwendig ist. Mit einem Bescheid ist es aber meistens einfacher, eine Arbeit zu finden. Eine Firma kann dann einfacher verstehen, welche Qualifikation Sie haben.

Wenn Sie eine Firma gefunden haben, brauchen Sie eine Erlaubnis von der Ausländerbehörde, dass Sie arbeiten dürfen. Das nennt man Beschäftigungserlaubnis oder Arbeitserlaubnis. Mehr Informationen finden Sie weiter unten im Text.

In manchen Berufen dürfen Sie nur arbeiten, wenn Sie einen Bescheid haben – zum Beispiel Altenpflegerin und Altenpfleger, Krankenpflegerin und Krankenpfleger oder Erzieherin und Erzieher. Diese Berufe heißen reglementierte Berufe.

Allgemeine Informationen zur Arbeitssuche

Sie müssen eine Firma finden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, nach Arbeit zu suchen.

Mehr Informationen zum Thema Arbeitssuche in Deutschland finden Sie hier.

Die meisten Firmen möchten eine schriftliche Bewerbung.

Eine Bewerbung in Deutschland besteht aus drei Teilen: Brief/Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse.

Ein Lebenslauf gibt Informationen zu Ihrer Person, zum Beispiel Adresse, Geburtsdatum, Ausbildung und Arbeit.

Ein Lebenslauf gibt auch Antworten auf drei Fragen:

  • Wann?
  • Was?
  • Wo?

Zum Beispiel: Wann, was und wo haben Sie gelernt? Wann, was und wo haben Sie gearbeitet?

Wenn Sie eine Firma gefunden haben, brauchen Sie eine Erlaubnis von der Ausländerbehörde, dass Sie arbeiten dürfen. Das nennt man Beschäftigungserlaubnis oder Arbeitserlaubnis.

In Ihren Papieren steht meistens der Satz "Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde".

Meistens können Sie eine Beschäftigungserlaubnis bekommen, wenn Sie mindestens seit 3 Monaten in Deutschland leben.

Wenn bei Ihnen der Satz steht „Beschäftigung/Erwerbstätigkeit nicht gestattet“, informieren Sie sich bei einer Rechtsberatung.

Wenn Sie aus einem "sicheren Herkunftsland" kommen, gibt es zusätzliche gesetzliche Regeln. Informieren Sie sich auch bei einer Rechtsberatung.

In manchen Bundesländern oder Regionen Deutschlands gibt es eine spezielle Prüfung durch die Agentur für Arbeit, wenn Sie weniger als 15 Monate in Deutschland leben. Die Prüfung heißt Vorrangprüfung.

Die Agentur für Arbeit prüft, ob jemand mit einem deutschen oder europäischen Pass die Arbeit machen könnte, die Sie machen möchten.

Die Agentur für Arbeit prüft auch, ob Sie zum Beispiel auf Basis der gesetzlichen Regeln bezahlt werden.

Die Prüfungen dauern manchmal sehr lange.

Es gibt viele Regeln und Ausnahmen von den Regeln. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich gut informieren.

Hier finden Sie Beratungsstellen, wo Sie sich informieren können.

Sie brauchen Hilfe bei der Bewerbung?

Mehr Informationen zum Thema Bewerbung finden Sie hier.

Wenn Sie bei der Agentur für Arbeit registriert sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten – zum Beispiel Bewerbungstrainings.

Wenn Sie noch nicht bei der Agentur für Arbeit registriert sind, können Sie das tun. Sie bekommen kein Arbeitslosengeld, aber Sie können sich beraten lassen. Die Agentur für Arbeit kann auch Bewerbungstrainings finanzieren. Es gibt aber kein Recht auf eine Finanzierung.

Wie registriere ich mich bei der Agentur für Arbeit?

Was macht die Agentur für Arbeit?

Was kann ich jetzt tun?

  1. Speichern Sie die Ergebnisse als PDF ab und/oder drucken Sie sie aus.
  2. Informieren Sie sich im Hop-on GitBook.
  3. Fragen Sie eine Freundin oder einen Freund, wenn Sie etwas nicht verstehen.
  4. Informieren Sie sich persönlich bei einer Beratungsstelle.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem Weg!

Stand

14.09.2016

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